Ponyhof Hilbeck

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Stiftungssatzung


 

„Schulze-Kump-Stiftung "

in der Stiftung „Bürgerstiftung Hellweg-Region" mit Sitz in Soest. Stifter und Treuhänderin vereinbaren das folgende Stiftungsgeschäft:

 

(1) Hierdurch errichten wir, Karin Schulze-Kump-Grade, Marquardweg 10, 59494 Soest und Karl Wilhelm Schulze-Kump, Fichtestraße 11, 59071 Hamm (Stifter) die Partnerstiftung „Schulze-Kump-Stiftung" in der treuhändischen Verwaltung der „Bürgerstiftung Hellweg-Region", Westenhellweg 1, 59494 Soest (Treuhänderin) mit dem Zweck, das soziale Lernen vor allem im Leben benachteiligter Kinder und Jugendlicher auf dem zu erhaltenen Ponyhof Hilbeck durch die Zuwendung finanzieller Mittel an den jeweiligen Träger der Einrichtung gezielt zu fördern.

II. Vermögensausstattung,(1) Die Stifter verpflichten sich, die Stiftung mit einem Anfangsvermögen von 25.000,00 Euro in bar auszustatten und der Treuhänderin, der Bürgerstiftung Hellweg­Region, zu übereignen. Die Treuhänderin ist verpflichtet, das Stiftungsvermögen unter dem Namen „Schulze-Kump-Stiftung" zu verwalten, mit der Auflage das Stiftungsvermögen zu erhalten und die Erträge zur Erfüllung des Stiftungszwecks zu verwenden.(2) Das Vermögen wird auf das Konto Nr. 895600 der Treuhänderin bei der Volksbank Hellweg eG überwiesen. Die Treuhänderin nimmt die Vermögensübertragung an.

 

Weitere Informationen über die "Schulze-Kump Stiftung" finden sie unter:

www.buergerstiftung-hellweg.de